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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Seaprone GmbH (nachfolgend "Firma"). Die Firma erbringt Softwareentwicklung, Integration, Beratungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind unverbindlich, ausser die Seaprone GmbH hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich anerkannt.


2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma, betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der Firma bezieht oder benutzt (Lizenz). Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck rationeller Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert und im zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Umfang bearbeitet werden.


3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt). Die Angebote der Seaprone GmbH sind zeitlich begrenzt. Die Einschränkung ergibt sich aus den speziellen Informationen zum Angebot. Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.seaprone.ch oder gemäss der separaten Preisliste der Firma. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.


4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, PayPal, Vorauskasse, Anzahlung oder andere von der Firma zur Verfügung gestellten Zahlungssysteme. Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen. Die Firma behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Der Firma steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.


5. Pflichten der Firma
5.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

5.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.


6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma. Des Weiteren ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat der Firma jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. Die Firma geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt der Firma nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.


7. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis zwei Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.


8. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Die Firma bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit von www.seaprone.ch und unternimmt angemessene Vorkehrungen um www.seaprone.ch vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren von www.seaprone.ch und den angebotenen Dienstleistungen geben und auch nicht gewährleisten, dass die Dateien virenfrei sind. Die Firma leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen. Sie kann zudem keine Gewährleistung geben für Nicht - Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen. Die Firma kann keinen Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem oder ein Defekt ist der Firma umgehend anzuzeigen. Zur Wahrung der Mängelrechte hat der Kunde die Software unmittelbar nach Erhalt des Zugriffes zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich und in nachvollziehbarer Form umgehend zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt, resp. Zugriff. Bei Gewährleistungsansprüchen jeder Art ist die Firma berechtigt, innert angemessener Frist Programmfehler zu beheben oder Umgehungslösungen anzubieten. Der Besteller ist nur dann zum Rücktritt und/oder Schadenersatz berechtigt, wenn die Firma nicht innert angemessener Frist eine akzeptierbare Lösung zur Verfügung stellt.


9. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes bzw. der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Im Rahmen des gesetzlich Möglichen wird jegliche Haftung seitens der Firma und ihrer Hilfspersonen für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden wegbedungen, soweit dem Kunde eine Haftung nicht ausdrücklich zugesichert wird. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Haftung der Firma für Betriebsstillstand, Datenverlust, Datenverfälschung und Folgeschäden.


10. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.


11. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.


12. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website (www.seaprone.ch) durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.


13. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.


14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.


15. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Offerten, Konzepte und Softwarelösungen der Firma sind vertraulicher Natur und dürfen nur jenen Personen zur Einsicht überlassen werden, welche für die Bearbeitung zuständig sind. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.


16. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (einhundertachtzig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.


17. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.


18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.